Chemie und Umwelt

Umwelt

Kreislaufwirtschaft – Abfallwirtschaft – Recycling – Ressourcenschonung

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Kreislaufwirtschaft – der Natur nachgeahmt

Tatsächlich ist das Prinzip der Kreislaufwirtschaft dem natürlichen Stoffkreislauf der Natur nachgeahmt. Es bedeutet, dass Rohstoffe so lange wie möglich verwendet bzw. nach ihrer Nutzung wieder verwertet werden, möglichst ohne Abfall und Emissionen. Für die Produktionswirtschaft ergeben sich dadurch die Forderung nach einem internen Kreislauf der Produktionsmittel und die Zurückgewinnung von Energien und Rohstoffen, die in dem Herstellungsprozess enthalten sind. Etwas anders sieht das bei der Abfallwirtschaft aus. Hier bewirkt die Kreislaufwirtschaft einmal die Vermeidung von Abfall durch direkte Wiederverwertung und andererseits die Verwertung von Abfall durch das (Wieder-)Einbringen in den Produktionsprozess. Somit lassen sich die Ziele der Kreislaufwirtschaft vereinfacht in zwei Aspekten zusammenfassen:

  • Einsparen von Ressourcen
  • Verringern von Abfall.

Die beteiligten Personen in der Kreislaufwirtschaft

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ergeben sich mehrere Beteiligte, die sowohl Träger von Pflichten aber auch von Befugnissen sein können. Namentlich werden Besitzer, Erzeuger von Abfällen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger genannt. Daneben ergeben sich weitere Akteure, die zum Beispiel durch Rechtsbeziehungen in die Entsorgung mit eingebunden sind. Dazu zählen unter anderem beauftragte Dritte. Auf der anderen Seite stehen die Personen, die am Produktionszyklus beteiligt sind. Hersteller, Verbraucher, Händler und Entsorger können hier erwähnt werden. Nicht zuletzt zählen auch die Aufsichtsbehörden zu diesem Personenkreis. Der Zyklus lässt sich vereinfacht darstellen: Rohstofflieferer und Produzenten sind die Hersteller, die ein Produkt fertigen, das über den Handel den Verbraucher erreicht und nach der Nutzungsdauer durch den Entsorger verwertet wird. Die Aufsichtsbehörden überwachen dabei die Einhaltung der Vorschriften.

Die rechtlichen Aspekte in der Kreislaufwirtschaft

Die Kreislauf- und Abfallwirtschaft wird wie auch in anderen Rechtsgebieten durch den zunehmenden Einfluss der Rechtsgestaltung der Europäischen Union geprägt. Neben dem EU-Recht kommen als Grundlagen internationales Recht (zum Beispiel das Baseler Übereinkommen), Bundesrecht, Landesrecht und kommunale Satzungen infrage. Das internationale Recht und das europäische Recht müssen jeweils in nationales Recht umgesetzt werden, damit sie volle Wirksamkeit erlangen. Nicht zuletzt aus der Harmonisierung der EG-Richtlinie über Abfälle in das deutsche Recht wurde das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz erlassen.

Weiterbildungen & Seminare:

Seminar: Unterweisung für beauftragte Personen in Verbindung § 9 OWiG im Gefahrgutbereich

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Kreislaufwirtschaft – der Natur nachgeahmt Tatsächlich ist das Prinzip der Kreislaufwirtschaft dem natürlichen Stoffkreislauf der Natur nachgeahmt. Es bedeutet, dass Rohstoffe so lange wie möglich verwendet bzw. nach ihrer Nutzung wieder verwertet werden, möglichst ohne Abfall und Emissionen. Für die Produktionswirtschaft ergeben sich dadurch die Forderung nach einem internen Kreislauf der Produktionsmittel und die Zurückgewinnung

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