Was sind Immissionen im Sinne des BImSchG?
Immissionen im Kontext des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bezeichnen schädliche Einwirkungen auf den Menschen und die Umwelt. Diese sind nach Art, Maß und Dauer dazu in der Lage, erhebliche Nachteile oder Belästigungen und sogar Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu bewirken. Konkretisierend bestimmt das BImSchG selbst, welche Immissionen dies sind:
- Luftverunreinigungen
- Geräusche
- Erschütterungen
- Licht
- Wärme
- Strahlen
- ähnliche Umwelteinwirkungen.
Auswirken können sich diese auf:
- Menschen
- Tiere
- Pflanzen
- Boden
- Wasser
- Atmosphäre
- Kulturgüter
- sonstige Sachgüter.
Somit sind Immissionen klar von Emissionen zu trennen. Letztere bedeuten den eigentlichen Austritt solch schädlicher Faktoren.
Beispiele für Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Beispiele für Immissionen sind Feinstaub, die Lärmeinwirkung durch ein Sägewerk, durch Fahrzeuge auf der Straße oder der Schiene, das Licht einer Flutlichtanlage, Strahlungen, die durch Laser verursacht sind oder auch der Funkenflug eines Feuers. Immissionen können aber auch negativer Art sein, das heißt, dass etwas verhindert wird wie der Einfall von Licht oder die Zuführung von Luft. Wichtig für die Abgrenzung zwischen dem BImSchG und landesrechtlichen Vorschriften ist die Unterscheidung zwischen anlage- und verhaltensbedingten Immissionen. Rein verhaltensbezogene Einwirkungen auf Mensch und Umwelt unterliegen dem Immissionsschutzrecht bzw. dem Sicherheitsrecht der Bundesländer. Für Immissionen, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage stehen, ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuwenden. Häufig finden sich auch Immissionen, die beide Kriterien erfüllen. Ein Beispiel hierfür kann ein Fußballspiel sein. Der Lärm, den die Zuschauer verursachen, ist verhaltensbedingt. Bei der Lautsprecherdurchsage hingegen überwiegt der technische Aspekt der Anlage gegenüber dem Verhalten des Stadionsprechers.
Was sind die Ziele des Immissionsschutzes
Der Staat sieht es als vordringliche Aufgabe des Umweltschutzes an, Immissionen möglichst zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Dazu zählt zum Beispiel die Festlegung von Immissionsgrenzen. Diese Werte müssen eingehalten werden; andernfalls müssen die Zuständigen entsprechende Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Immissionswerte wieder zu senken. Darüber hinaus sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz weitere Instrumentarien vor. Dazu zählen das Erfordernis einer Genehmigung von Anlagen, die in einem besonderen Maße dafür geeignet sind, schädliche Einwirkungen auf Mensch und Umwelt hervorzurufen sowie besondere Pflichten für Betreiber genehmigungsbedürftiger und genehmigungsfreier Anlagen. Werden Auflagen nicht eingehalten, kann der Staat auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes den Betrieb solcher Anlagen untersagen, Genehmigungen widerrufen oder zurücknehmen oder anordnen, dass Anlagen stillgelegt oder beseitigt werden.
Weiterbildungen & Seminare
Hybrid-Seminar: Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
Hybrid-Seminar: Immissionsschutz – neue rechtliche/technische Entwicklungen
Seminar: Betreiberpflichten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Seminar: Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Hybrid-Seminar: Genehmigungsverfahren – Grundlagen, Anforderungen an die Unterlagen und Gutachten
Uwe Schöer ist bestrebt, den Umweltschutz und insbesondere den Gewässerschutz weiter voranzutreiben. Er setzt sich für die Förderung von nachhaltigen Ansätzen und die Ausbildung einer umweltbewussten Generation ein, die mit den nötigen Kenntnissen und dem Engagement ausgestattet ist, um die Umwelt für zukünftige Generationen zu bewahren.