Warum der Beauftragte für Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz so wichtig ist
Wer von den Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten gemäß § 53 BImSchG spricht, der muss im gleichen Atemzug auch seine Pflichten erwähnen, die sich aus seiner Tätigkeit ergeben. Diese lassen sich in vier Kategorien einteilen:
- Initiativpflicht
- Kontroll- und Überwachungspflicht
- Informationspflicht
- Berichtspflicht
Mit der Pflicht zur Initiative ist insbesondere die Aufgabe des Beauftragten für Immissionsschutz gemeint, sich Mängel anzunehmen, die zu einer verstärkten Immissionsbelastung für Mensch und Umwelt führen können, und sie zu beheben. Damit einhergehend ist die Kontroll- und Überwachungspflicht des Immissionsschutzbeauftragten, in dessen Rahmen er dazu angehalten ist, darüber zu achten, dass die gesetzlichen und anderen rechtlichen Normen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für jene, die im Bereich des Immissionsschutzes erlassen worden sind.
Der Immissionsschutzbeauftragte informiert und berichtet
Die Pflicht zum Bericht (mindestens jährlich) und der Information über schädliche Einwirkungen auf die Umwelt richtet sind insbesondere der Unternehmensleitung gegenüber. Die Unterrichtungs- oder Informationspflicht soll aber auch gegenüber den Mitarbeitern gelten. § 54 BImSchG regelt die Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten. Im Einzelnen sind dies Folgende:
- Der Immissionsschutzbeauftragte soll darauf hinwirken, dass umweltschonende Verfahren entwickelt bzw. eingeführt werden. Dies beinhaltet auch Systeme zur Vermeidung, für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen, die in dem Betrieb entstehen.
- Der Beauftragte für Immissionsschutz soll weiter darauf hinwirken, dass umweltschonende Erzeugnisse entwickelt und/oder eingeführt werden. Dies wiederum beinhaltet auch Verfahren zur Wiederverwertung und Wiederverwendung.
- Die Immissionsschutzbeauftragte wirkt bei der Einführung bzw. Entwicklung der umweltschonenden Verfahren und Erzeugnisse mit.
Weitere Aufgaben des Beauftragten für Immissionsschutz nach dem BImSchG
Damit sind die Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten noch nicht abschließend aufgezählt. Er hat weiter
- Die Einhaltung der Vorschriften immissionsschutzrechtlicher Natur und die Einhaltung ggf. gestellter Auflagen und Bedingungen zu überwachen und zu kontrollieren.
- Werden Mängel festgestellt, muss der Beauftragte für den Immissionsschutz diese melden und Vorschläge zu ihrer Beseitigung machen.
- Der Immissionsschutzbeauftragte schult und unterweist die Angehörigen des Unternehmens über die schädlichen Umwelteinflüsse, die von der Anlage verursacht werden oder verursacht werden können. Er unterrichtet weiter über die Einrichtungen und Maßnahmen, die dies verhindern sollen.
- Mindestens einmal im Jahr erstattet der Beauftragte für den Immissionsschutz dem Betreiber der Anlage einen Bericht über die Maßnahmen, die getroffen bzw. geplant sind.
Sollte sich der Immissionsschutzbeauftragte mit dem Betriebsleiter nicht einigen oder er die Einschaltung der Geschäftsleitung für wichtig erachten, hat er das Recht, dieser seine Bedenken und Vorschläge direkt vorzutragen.
Weiterbildungen und Seminare
Hybrid-Seminar: Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
Hybrid-Seminar: Immissionsschutz – neue rechtliche/technische Entwicklungen
Seminar: Betreiberpflichten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Seminar: Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Hybrid-Seminar: Genehmigungsverfahren – Grundlagen, Anforderungen an die Unterlagen und Gutachten
Uwe Schöer ist bestrebt, den Umweltschutz und insbesondere den Gewässerschutz weiter voranzutreiben. Er setzt sich für die Förderung von nachhaltigen Ansätzen und die Ausbildung einer umweltbewussten Generation ein, die mit den nötigen Kenntnissen und dem Engagement ausgestattet ist, um die Umwelt für zukünftige Generationen zu bewahren.